Die Regierung der Volksrepublik Bangladesch haftet vom 1. Juli 1974 an für den Schuldendienst der ausstehenden Kapitalrückzahlungen für durch schweizerische Transferkredite finanzierte Projekte in Bangladesch, die im Zusammenhang stehen mit den in der Beilage1 aufgeführten Fälligkeiten.
1 Nicht veröffentlicht.
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