1) Le espressioni seguenti, ricorrenti nel presente Accordo, hanno l’accezione qui sotto indicata, tranne ove il contesto specifichi o richieda una accezione diversa:
2) I riferimenti ai capi, articoli, paragrafi e allegati rinviano ai capi, articoli, paragrafi e allegati del presente Accordo.
3) Titoli. I titoli dei capi e gli articoli hanno il mero scopo di facilitare la consultazione del documento ma non fanno parte integrante dell’Accordo.
1. Sofern nicht etwas anderes bestimmt ist oder der Zusammenhang etwas anderes erfordert, haben die nachfolgenden Ausdrücke in diesem Übereinkommen stets folgende Bedeutung:
«Fonds» bedeutet den durch dieses Übereinkommen errichteten Afrikanischen Entwicklungsfonds.
«Bank» bedeutet Afrikanische Entwicklungsbank.
«Mitglied» bedeutet ein Mitglied der Bank.
«Teilnehmer» bedeutet die Bank und jeden Staat, der Vertragspartei dieses Übereinkommens wird.
«Teilnehmerstaat» bedeutet jeden Teilnehmer ausser der Bank.
«Gründungsteilnehmer» bedeutet die Bank und jeden Teilnehmerstaat, der nach Artikel 57 Absatz 1 Teilnehmer wird.
«Zeichnung» bedeutet die von den Teilnehmern nach den Artikeln 5, 6 oder 7 gezeichneten Beträge.
«Rechnungseinheit» bedeutet eine Rechnungseinheit im Wert von 0,81851265 Gramm Feingold.
«Frei konvertierbare Währung» bedeutet die Währung eines Teilnehmers, von der der Fonds nach Konsultation mit dem Internationalen Währungsfonds feststellt, dass sie für die Geschäftszwecke des Fonds in geeigneter Weise in andere Währungen konvertierbar ist.
«Präsident», «Gouverneursrat» und «Direktorium» bedeuten jeweils den Präsidenten, den Gouverneursrat und das Direktorium des Fonds. Stellvertretende Gouverneure und stellvertretende Direktoren gelten als Gouverneure bzw. Direktoren, wenn sie als solche handeln.
«Regional» bezieht sich auf den afrikanischen Erdteil und die afrikanischen Inseln.
2. Hinweise auf Kapitel, Artikel, Absätze und Anhänge betreffen Kapitel, Artikel, Absätze und Anhänge dieses Übereinkommens.
3. Die Überschriften der Kapitel und Artikel bilden nicht Teil dieses Übereinkommens, sondern dienen lediglich als Hinweise.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.