0.810.2 Convenzione del 4 aprile 1997 per la protezione dei diritti dell'uomo e della dignità dell'essere umano riguardo alle applicazioni della biologia e della medicina (Convenzione sui diritti dell'uomo e la biomedicina)

0.810.2 Übereinkommen vom 4. April 1997 zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin (Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin)

lvl2/Art. 20 Urteilsfähige ohne gesetzliche Vertretung

1 Das zuständige Spitalpersonal trifft Massnahmen an vorübergehend oder dauernd urteilsunfähigen Personen nach pflichtgemässem Ermessen.

2 Es berücksichtigt den mutmasslichen Willen und die Interessen der Patienten und Patientinnen.

3 Ein in urteilsfähigem Zustand zum Voraus geäusserter Wille wird respektiert, wenn er

a.
neueren Datums und klar dokumentiert ist und
b.
keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er sich inzwischen geändert hat.

4 Grössere oder mit erheblichen Risiken verbundene Eingriffe werden nur durchgeführt, wenn eine schwere, nicht anders abwendbare Gefahr für Leben und Gesundheit vorliegt.

lvl2/Art. 20 Urteilsfähige ohne gesetzliche Vertretung

1 Das zuständige Spitalpersonal trifft Massnahmen an vorübergehend oder dauernd urteilsunfähigen Personen nach pflichtgemässem Ermessen.

2 Es berücksichtigt den mutmasslichen Willen und die Interessen der Patienten und Patientinnen.

3 Ein in urteilsfähigem Zustand zum Voraus geäusserter Wille wird respektiert, wenn

a.
er neueren Datums und klar dokumentiert ist und
b.
keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er sich inzwischen geändert hat.

4 Grössere oder mit erheblichen Risiken verbundene Eingriffe werden nur durchgeführt, wenn eine schwere, nicht anders abwendbare Gefahr für Leben und Gesundheit vorliegt.

 

Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.