In mancanza di intese particolari concluse tra gli Stati membri, l’unità monetaria utilizzata per la composizione delle tasse di ripartizione per i servizi internazionali di telecomunicazione e per l’elaborazione dei conti internazionali è:
come definiti nei Regolamenti amministrativi. Le modalità di applicazione sono stabilite nell’appendice 1 del Regolamento delle telecomunicazioni internazionali.
1. Die Funkstellen des mobilen Funkdienstes sind verpflichtet, im Rahmen ihrer normalen Aufgaben ohne Rücksicht auf das von ihnen benutzte Funksystem Funknachrichten gegenseitig auszutauschen.
2. Die Bestimmungen der Nummer 501 sollen jedoch den Fortschritt der Wissenschaft nicht hemmen; sie stehen daher der Verwendung eines Funksystems nicht entgegen, das den Verkehr mit anderen Systemen nicht aufnehmen kann, vorausgesetzt, dass dieses Unvermögen auf der Eigenart dieses Systems beruht und nicht etwa auf der Verwendung von Vorrichtungen, deren einziger Zweck eine Verhinderung des gegenseitigen Verkehrs ist.
3. Ungeachtet der Bestimmungen der Nummer 501 kann eine Funkstelle einem eingeschränkten internationalen Fernmeldedienst zugeordnet werden, wenn der Zweck dieses Dienstes oder andere von dem benutzten System unabhängige Umstände es verlangen.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.