L’offerta di trasporto proposta sui servizi convenuti sottostà alle seguenti condizioni:
Das auf den vereinbarten Linien angebotene Beförderungsangebot untersteht den folgenden Bedingungen:
1. Die bezeichneten Unternehmen der beiden Vertragsparteien haben für den Betrieb der vereinbarten Linien auf den festgelegten Strecken gleiche und angemessene Möglichkeiten.
2. Beim Betrieb der vereinbarten Linien nimmt das bezeichnete Unternehmen jeder Vertragspartei Rücksicht auf die Interessen des bezeichneten Unternehmens der anderen Vertragspartei, um die vereinbarten Linien dieses letztgenannten Unternehmens, welches ganz oder teilweise die gleichen Strecken bedient, nicht ungerechtfertigt zu beeinträchtigen.
3. Die vereinbarten Linien, die von den bezeichneten Unternehmen der Vertragsparteien zur Verfügung gestellt werden, stehen in enger Beziehung zu den Beförderungsbedürfnissen der Öffentlichkeit auf den festgelegten Strecken und haben als wesentliches Ziel, ein Beförderungsangebot zu gewährleisten, das den gegenwärtigen und vernünftigerweise voraussehbaren Bedürfnissen für die Beförderung von Fluggästen, Gepäck, Fracht und Postsendungen zwischen dem Gebiet der Vertragspartei, die das Unternehmen bezeichnet hat und den Ländern des letzten Bestimmungsortes des Verkehrs angepasst ist.
4. Das Recht zur Beförderung von Fluggästen, Gepäck, Fracht und Postsendungen, die an Punkten auf den festgelegten Strecken im Gebiet von anderen Staaten als demjenigen, der das Unternehmen bezeichnet hat, ein- und ausgeladen werden, muss in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen ausgeübt werden, dass das Beförderungsangebot angepasst ist:
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.