Die Vertragsregierungen
In dem Wunsch, im gegenseitigen Einvernehmen einheitliche Grundsätze und entsprechende Vorschriften zum Schutz des menschlichen Lebens auf See aufzustellen,
In der Erwägung, dass dieses Ziel am besten durch den Abschluss eines Übereinkommens erreicht werden kann, das an die Stelle des Internationalen Übereinkommens von 1960 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See2 treten soll, wobei die seit Abschluss jenes Übereinkommens eingetretenen Entwicklungen berücksichtigt werden,
sind wie folgt übereingekommen:
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