Für die Beziehungen zwischen Staaten, die dieses Übereinkommen ratifizieren oder ihm beitreten, ersetzt es das am 25. August 19246) in Brüssel unterzeichnete Internationale Übereinkommen zur Vereinheitlichung einzelner Regeln über die Beschränkung der Haftung der Eigentümer von Seeschiffen, das insoweit ausser Kraft tritt.
6 (BS 7 565).
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.