Nel presente regolamento:
7 Introdotto dallo Scambio di note dei 23 lug./24 set. 2010, in vigore dal 1° mar. 2012 (RU 2012 837).
1 Dieses Abkommen und das Reglement treten in Kraft am ersten Tag des dritten Monats nach der förmlichen gegenseitigen Mitteilung der erfolgten Durchführung der in jedem Vertragsstaat erforderlichen verfassungsrechtlichen Verfahren.
2 Jeder Vertragsstaat kann dieses Abkommen jederzeit unter Einhaltung einer einjährigen Frist kündigen.
3 Durch dieses Abkommen wird die Übereinkunft vom 22. Oktober 19236 betreffend die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee aufgehoben.
Geschehen auf dem Langensee, den 2. Dezember 1992 in zwei Urschriften in italienischer Sprache.
Für den Adolf Ogi | Für die Giancarlo Tesini |
6 [BS 13 347]
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.