Ogni Parte contraente adotterà su tutto il proprio territorio lo stesso colore o lo stesso sistema di colori per le luci o per i dispositivi rifrangenti utilizzati per segnalare il bordo della carreggiata.
1. Die Grenzen von Baustellen auf der Fahrbahn müssen deutlich gekennzeichnet sein.
2. Wenn der Umfang der Baustellen und des Verkehrs es rechtfertigt, sind zur Kennzeichnung der Grenzen von Baustellen auf der Fahrbahn durchgehende oder unterbrochene Schranken aufzustellen, die mit weissen und roten, gelben und roten, schwarzen und weissen oder schwarzen und gelben Streifen bemalt und ausserdem bei Nacht, wenn die Schranken nicht rückstrahlend ausgestaltet sind, mit Lichtern und Rückstrahlvorrichtungen versehen sind. Diese Rückstrahlvorrichtungen und Lichter müssen rot oder dunkelgelb, Blinklichter aber dunkelgelb sein. Jedoch
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.