1. Die Parteien betrachten das Ziel einer effektiven Liberalisierung ihres öffentlichen Beschaffungswesens auf der Basis der Nichtdiskriminierung und der Reziprozität als integralen Bestandteil dieses Abkommens.
2. Zu diesem Zweck erarbeiten die Parteien im Rahmen des Gemischten Ausschusses Regeln im Hinblick auf die Verwirklichung dieser Liberalisierung. Die Entwicklungen im Rahmen der WTO werden dabei angemessen berücksichtigt.
3. Die betroffenen Parteien bemühen sich um einen Beitritt zum WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen5.
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