1.
2.
4. Una Parte non coinvolta nella controversia è autorizzata, mediante notificazione scritta alle Parti alla controversia, a sottoporre proposte al tribunale arbitrale, a ricevere proposte scritte dalle Parti alla controversia, ad assistere a tutte le udienze e a formulare proposte orali.
1. Wird die Angelegenheit nicht innerhalb von 60 Tagen, oder 30 Tagen im Falle von dringlichen Angelegenheiten, ab Erhalt des Konsultationsantrags beigelegt, können eine bzw. mehrere Streitparteien mittels schriftlicher Notifikation an die beschuldigte Streitpartei bzw. die beschuldigten Streitparteien das Schiedsverfahren einleiten. Eine Kopie dieser Notifikation wird allen Vertragsparteien zugestellt, damit diese über ihre Teilnahme am Streitfall entscheiden können.
2. Beantragen mehr als eine Vertragspartei ein Schiedsverfahren über den gleichen Streitgegenstand, so sollte wenn immer möglich ein einziges Schiedsgericht eingesetzt werden, um die Sache zu beurteilen.
4. Einer am Streitfall nicht beteiligten Vertragspartei ist es nach Zustellung einer schriftlichen Mitteilung an die Streitparteien gestattet, dem Schiedsgericht schriftliche Eingaben zu unterbreiten, schriftliche Eingaben der Streitparteien zu erhalten, allen Verhandlungen beizuwohnen und mündliche Eingaben zu machen.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.
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