Gemäss Artikel 102 der Satzung der Vereinten Nationen20 wird dieses Abkommen auf Ersuchen des Generaldirektors der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur beim Sekretariat der Vereinten Nationen eingetragen.
Zu Urkund dessen haben die gehörig bevollmächtigten Unterzeichneten dieses Abkommen unterschrieben.
Geschehen zu Den Haag, am 14. Mai 1954 in einem einzigen Exemplar, das in den Archiven der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur hinterlegt wird und von dem beglaubigte Ausfertigungen allen in den Artikeln 30 und 32 bezeichneten Staaten sowie den Vereinten Nationen übermittelt werden.
(Es folgen die Unterschriften)
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