Il Segretario Generale del Consiglio d’Europa notificherà agli Stati membri del Consiglio d’Europa, agli altri Stati aderenti alla Convenzione culturale europea, nonché ad ogni Stato e alla Comunità economica europea aderente o invitato ad aderire alla presente Convenzione (riveduta):
Der Generalsekretär des Europarates notifiziert den Mitgliedstaaten des Europarates, den anderen Staaten, die Vertragsparteien des Europäischen Kulturabkommens sind, sowie jedem Staat und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, die diesem Übereinkommen beigetreten sind oder eingeladen wurden, dem (revidierten) Übereinkommen beizutreten,
Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses (revidierte) Übereinkommen unterschrieben.
Geschehen zu Valletta am 16. Januar 1992 in englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermassen verbindlich ist, in einer Urschrift, die im Archiv des Europarats hinterlegt wird. Der Generalsekretär des Europarats übermittelt allen Mitgliedstaaten des Europarats, den anderen Vertragsstaaten des Europäischen Kulturabkommens sowie jedem Nichtmitgliedstaat und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, die zum Beitritt zu diesem (revidierten) Übereinkommen eingeladen werden, beglaubigte Abschriften.
(Es folgen die Unterschriften)
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.