Il Segretario Generale del Consiglio d’Europa notificherà agli Stati membri del Consiglio d’Europa, ad ogni Stato aderente alla presente Convenzione e in caso di una sua adesione alla Comunità economica europea:
Der Generalsekretär des Europarates unterrichtet die Mitgliedstaaten des Europa-rates, jeden Unterzeichnerstaat und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, sofern sie beigetreten ist, über:
Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.
Geschehen zu Granada am 3. Oktober 1985 in englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermassen verbindlich ist, in einer Urschrift, die im Archiv des Europarats hinterlegt wird. Der Generalsekretär des Europarats übermittelt allen Mitgliedstaaten des Europarats sowie jedem anderen Staat und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, die zum Beitritt zu diesem Übereinkommen eingeladen werden, beglaubigte Abschriften.
(Es folgen die Unterschriften)
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