Qualsiasi rifiuto totale o parziale dell’assistenza giudiziaria deve essere motivato.
1. Verlangt der ersuchende Staat das persönliche Erscheinen einer inhaftierten Person als Zeuge, zur Gegenüberstellung oder zu anderen Verfahrenszwecken, so wird diese, unter der Bedingung, dass sie innerhalb der vom ersuchten Staat bestimmten Frist zurückgestellt wird, zeitweilig in das Hoheitsgebiet überführt, in dem die Einvernahme stattfinden soll; vorbehalten sind die anwendbaren Bestimmungen von Artikel 18.
2. Die Überführung kann abgelehnt werden:
3. Die überführte Person muss im Hoheitsgebiet des ersuchenden Staates in Haft bleiben, sofern nicht der ersuchte Staat ihre Freilassung verlangt.
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