Die hiezu mit gehörigen Vollmachten versehenen Unterzeichneten haben in gemeinschaftlichem Einverständnis den folgenden Vertragstext beschlossen, welcher an die Stelle der am 2. Juni 19113 in Washington und am 6. November 19254 in Den Haag revidierten Madrider Übereinkunft vom 14. April 18915 treten soll, nämlich:
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.