Der Schweizerische Bundesrat
und
die Regierung der Republik Lettland,
im Folgenden Vertragsparteien genannt,
in der Absicht, den Reiseverkehr zwischen den beiden Staaten zu erleichtern,
im Bestreben, die vertrauensvolle und solidarische Zusammenarbeit gegenseitig zu verstärken,
haben Folgendes vereinbart:
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.