1. Für folgende Kategorien von Staatsangehörigen der Republik Aserbaidschan und der Schweizerischen Eidgenossenschaft genügen die nachstehenden Dokumente, um den Zweck ihrer Reise in das Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu begründen:
- (a)
- Nahe Verwandte – Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (auch Vormunde), Grosseltern und Enkelkinder –, die rechtmässig im Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan wohnhafte Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder rechtmässig im Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft wohnhafte Staatsangehörige der Republik Aserbaidschan oder im Hoheitsgemäss der Schweizerischen Eidgenossenschaft wohnhafte Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder im Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan wohnhafte Staatsangehörige der Republik Aserbaidschan besuchen:
- –
- eine schriftliche Einladung der Gastgeberin bzw. des Gastgebers;
- (b)
- unbeschadet von Artikel 10, Mitglieder offizieller Delegationen, die aufgrund einer an die Republik Aserbaidschan oder an die Schweizerische Eidgenossenschaft gerichteten offiziellen Einladung an offiziellen Treffen, Beratungen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen sowie an Veranstaltungen, die von zwischenstaatlichen Organisationen im Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder der Republik Aserbaidschan durchgeführt werden, teilnehmen:
- –
- ein von einer zuständigen Behörde der Republik Aserbaidschan oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgefertigtes Schreiben, das bestätigt, dass die antragstellende Person Mitglied ihrer Delegation ist, die zur Teilnahme an einer oben genannten Veranstaltung in das Hoheitsgebiet der anderen Partei reist, mit einer Kopie der offiziellen Einladung;
- (c)
- Geschäftsleute sowie Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmensverbänden:
- –
- eine von den zuständigen Behörden gemäss nationalem Recht bestätigte schriftliche Einladung einer gastgebenden juristischen Person oder Firma oder einer Niederlassung oder Zweigstelle dieser juristischen Person oder Firma, von nationalen und lokalen Behörden der Republik Aserbaidschan oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder von Organisationskomitees von Handels- und Industrieausstellungen, Konferenzen und Symposien, die im Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft stattfinden;
- (d)
- Fahrerinnen und Fahrer, die mit Fahrzeugen, die in der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder in der Republik Aserbaidschan registriert sind, internationale Fracht- oder Personentransporte zwischen dem Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan und dem Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft durchführen:
- –
- eine schriftliche Bestätigung des nationalen Verkehrsunternehmens oder Verkehrsunternehmensverbands der Republik Aserbaidschan oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Durchführung des grenzüberschreitenden Strassentransports mit Angabe des Zwecks, der Fahrtstrecke, der Dauer und der Häufigkeit der Fahrten;
- (e)
- Schülerinnen und Schüler, Studierende, Doktoranden sowie begleitende Lehrpersonen, die zu Studien- und Ausbildungszwecken reisen, unter anderem auch im Rahmen von Austauschprogrammen oder anderen schulischen Tätigkeiten:
- –
- eine schriftliche Einladung oder Einschreibebescheinigung der gastgebenden Hochschule, Schule oder sonstigen Bildungseinrichtung oder ein Studenten- bzw. Schülerausweis oder eine Bescheinigung der geplanten Kursbelegung;
- (f)
- Personen, die an wissenschaftlichen, akademischen, kulturellen und künstlerischen Aktivitäten, darunter Hochschul- und anderen Austauschprogrammen, teilnehmen:
- –
- eine schriftliche Einladung der gastgebenden Organisation zur Teilnahme an diesen Aktivitäten;
- (g)
- Journalistinnen und Journalisten sowie technisches Begleitpersonal in beruflicher Funktion:
- –
- eine von einem Berufsverband oder dem Arbeitgeber des Antragstellers ausgestellte Bescheinigung oder ein anderes von diesen ausgestelltes Dokument, woraus hervorgeht, dass die betreffende Person eine qualifizierte Journalistin bzw. ein qualifizierter Journalist ist und dass die Reise zur Ausübung einer journalistischen Tätigkeit erfolgt oder dass die Person zum technischen Begleitpersonal der Journalistin bzw. des Journalisten im Rahmen ihrer/seiner Berufsausübung gehört;
- (h)
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer an internationalen Sportveranstaltungen und professionelle Begleitpersonen:
- –
- ein schriftliches Gesuch der gastgebenden Organisation: zuständige Behörden, nationale Sportverbände der Republik Aserbaidschan und der Schweizerischen Eidgenossenschaft und das Nationale Olympische Komitee der Republik Aserbaidschan oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft;
- (i)
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer an offiziellen, von Partnergemeinden und ‑städten organisierten Austauschprogrammen:
- –
- eine schriftliche Einladung der Leiterin bzw. des Leiters der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder der Präsidentin bzw. des Präsidenten der Gemeinde bzw. der Stadt;
- (j)
- Personen, die aus medizinischen Gründen einreisen, und erforderliche Begleitpersonen:
- –
- ein offizielles Dokument der medizinischen Einrichtung, aus dem die Notwendigkeit der medizinischen Untersuchung und Behandlung in dieser Einrichtung und die Notwendigkeit der Begleitung hervorgehen, sowie der Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung der Behandlungskosten;
- (k)
- Angehörige der freien Berufe, die an internationalen Ausstellungen, Konferenzen, Symposien, Seminaren oder ähnlichen Veranstaltungen im Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft teilnehmen:
- –
- eine schriftliche Einladung der gastgebenden Organisation zur Bestätigung der Teilnahme der betreffenden Person an der Veranstaltung;
- (l)
- Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen, die zu Kursen, Seminaren oder Konferenzen einreisen, auch im Rahmen von Austauschprogrammen:
- –
- eine schriftliche Einladung der gastgebenden Organisation, eine Bestätigung, dass die Person die zivilgesellschaftliche Organisation vertritt, und eine von einer Behörde nach innerstaatlichem Recht ausgestellte Bescheinigung über die Eintragung dieser Organisation in dem einschlägigen Register;
- (m)
- Verwandte, die zu Beerdigungen anreisen:
- –
- ein amtliches Dokument, in dem der Tod sowie die familiären oder sonstigen Bande zwischen dem Antragsteller und dem Toten bestätigt werden;
- (n)
- Personen, die Friedhöfe besuchen:
- –
- ein offizielles Dokument, das die Existenz und Erhaltung des Grabes sowie die familiäre oder anderweitige Beziehung der antragstellenden Person zur bestatteten Person bestätigt.
2. Die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten schriftlichen Einladungen müssen folgende Angaben enthalten:
- (a)
- zur eingeladenen Person: Name und Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Nummer des Identitätsausweises, Zeitpunkt und Zweck der Reise, Zahl der Einreisen und gegebenenfalls Name des Ehepartners und der Kinder, die die eingeladene Person begleiten;
- (b)
- zur einladenden Person: Name, Vorname und Adresse;
- (c)
- zur einladenden juristischen Person, Firma oder Organisation: vollständiger Name und vollständige Adresse sowie:
- –
- wenn die Einladung oder Bestätigung von einer Organisation oder einer Behörde ausgestellt wird, den Namen und die Funktion der unterzeichnenden Person,
- –
- wenn eine juristische Person oder eine Firma bzw. eine Niederlassung oder Zweigstelle einer solchen juristischen Person oder einer solchen Firma mit Sitz im Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft einlädt, die aufgrund des jeweiligen innerstaatlichen Rechts erforderliche Registernummer.
3. Den in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Kategorien von Personen werden alle Arten von Visa nach dem vereinfachten Verfahren ausgestellt, ohne dass im innerstaatlichen Recht der Republik Aserbaidschan oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft vorgesehene weitere Begründungen, Einladungen oder Bestätigungen zum Reisezweck erforderlich sind.