Katalog / Liste | Anhang |
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- a.
- Sorten der Getreidearten:
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- 1.
- deren Saatgut produziert, anerkannt und als
anerkanntes Material in Verkehr gebracht werden darf
| Anhang 1 Liste A |
- 2.
- deren Saatgut produziert und anerkannt, nicht aber
in Verkehr gebracht werden darf
| Anhang 1 Liste B |
- b.
- Kartoffelsorten, deren Pflanzgut anerkannt und als
anerkanntes Material in Verkehr gebracht werden darf
| Anhang 2 |
- c.
- Sorten der Futterpflanzenarten, deren Saatgut anerkannt und
als anerkanntes Material in Verkehr gebracht werden darf
| Anhang 3 |
- d.
- Sorten der Öl- und Faserpflanzenarten, deren Saatgut
anerkannt und als anerkanntes Material in Verkehr gebracht werden darf
| Anhang 4 |
- e.
- Betarübensorten, deren Saatgut anerkannt und als
anerkanntes Material in Verkehr gebracht werden darf
| Anhang 5 |
- f.
- Sorten der Gemüsearten, deren Saatgut anerkannt und
als anerkanntes Material und als Standardmaterial in Verkehr gebracht werden darf
| Anhang 6 |
- g.
- Sorten der Obstarten, deren Vermehrungsmaterial
anerkannt und als anerkanntes Material in Verkehr gebracht werden darf
| Anhang 7 |
- h.
- Rebsorten,
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- 1.
- deren Vermehrungsmaterial anerkannt
und als anerkanntes Material in Verkehr gebracht werden darf
| Anhang 8 Liste A |
- 2.
- deren Vermehrungsmaterial als Standardmaterial
produziert und in Verkehr gebracht werden darf
| Anhang 8 Liste B |
- i.
- Sorten, die aus dem Katalog gestrichen wurden, deren
Saatgut aber noch bis zum aufgeführten Datum in Verkehr gebracht werden darf
| Anhang 9 |
- j.
- Verantwortliche für die Erhaltungszüchtung der in den
Anhängen 1–6 aufgeführten Sorten
| Anhang 10 |