1 Methoden und Techniken für amtliche Kontrollen können umfassen:
- a.
- eine Untersuchung der von den Betrieben durchgeführten Kontrollen und der erzielten Ergebnisse;
- b.
- die Inspektion:
- 1.
- der Gebäude, der Ausrüstung, der Transportmittel, des Betriebsgeländes, der anderen Orte unter Verantwortung des Betriebes und der Umgebung,
- 2.
- der Waren, einschliesslich Halbfertigwaren, Ausgangsstoffe, Zutaten, Verarbeitungshilfsstoffe und anderer Produkte, die für die Zubereitung und die Herstellung von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen verwendet werden,
- 3.
- der Reinigungs- und Pflegemittel und -verfahren,
- 4.
- der Rückverfolgbarkeit, der Kennzeichnung, der Aufmachung, der Werbung sowie des einschlägigen Verpackungsmaterials, einschliesslich des Materials, das dazu bestimmt ist, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Lebensmittelkontaktmaterial);
- c.
- Hygienekontrollen auf dem Gelände des Betriebs;
- d.
- die Bewertung der Anforderungen und der Verfahren, die mit der Selbstkontrollpflicht nach dem 4. Kapitel der LGV20 verbunden sind, namentlich derjenigen, die im Rahmen der guten Herstellungspraxis, der guten Hygienepraxis und der guten landwirtschaftlichen Praxis angewandt werden, sowie der Verfahren, die auf den Grundsätzen der Gefahrenanalyse und Bestimmung kritischer Kontrollpunkte (HACCP21-Grundsätze) beruhen;
- e.
- die Überprüfung der ordnungsgemässen Anwendung von Branchenleitlinien, wenn ein Lebensmittelbetrieb oder eine verantwortliche Person die Verfahren nach Artikel 80 LGV anwendet, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen, anstatt eigene spezifische Verfahren festzulegen;
- f.
- die Prüfung von Dokumenten, Aufzeichnungen zur Rückverfolgbarkeit und anderen Aufzeichnungen, die möglicherweise wichtig sind, um die Einhaltung der Vorschriften der Lebensmittelgesetzgebung zu bewerten, einschliesslich der Begleitdokumente von Lebensmitteln sowie von allen ein- und ausgehenden Stoffen und Materialien;
- g.
- Gespräche mit der Leitung und dem Personal des Betriebs;
- h.
- die Überprüfung der von einem Betrieb vorgenommenen Messungen sowie anderer Testergebnisse;
- i.
- Probenahme, Analyse, Diagnose und Tests;
- j.
- Audits des Betriebs;
- k.
- alle anderen Tätigkeiten, die zur Feststellung von Verstössen erforderlich sind.
2 Bei den amtlichen Kontrollen von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen kann auch eine planmässige Abfolge von Kontrollen oder Messungen durchgeführt werden, um einen Überblick über den Stand der Einhaltung der Lebensmittelgesetzgebung zu erhalten.