1 Les organisations et les autorités suivantes sont représentées par un délégué au sein de la commission des examens:
2 L’OrTra Jardin Suisse assure la présidence.
3 Le quorum est atteint lorsque la majorité des membres sont présents. La commission des examens prend ses décisions à la majorité simple des membres présents, chaque membre disposant d’une voix. La voix du président est prépondérante en cas d’égalité des voix.
4 Les tâches et les compétences de la commission des examens sont les suivantes:
5 L’OrTra Jardin Suisse assume les tâches et compétences suivantes au sein de la commission des examens:
1 Im Fachprüfungsausschuss sind die folgenden Organisationen und Behörden mit je einer oder einem Delegierten vertreten:
2 Die OdA Jardin Suisse führt den Vorsitz.
3 Der Fachprüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Der Fachprüfungsausschuss fasst seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder; jedes Mitglied verfügt über eine Stimme. Bei Stimmengleichheit gibt die Präsidentin oder der Präsident den Stichentscheid.
4 Der Fachprüfungsausschuss hat folgende Aufgaben und Befugnisse:
Er anerkennt und überwacht die Prüfungsstellen.
Er stellt sicher, dass bei vorhandener Nachfrage Prüfungsvorbereitungskurse angeboten werden.
Er überprüft die Qualität der Vorbereitungskurse und Fachprüfungen stichprobenartig und fordert die Prüfungsstellen gegebenenfalls dazu auf, Korrekturmassnahmen zu ergreifen.
Er berät das BAFU hinsichtlich der Anerkennung der Weiterbildungseinrichtungen und gegebenenfalls in Bezug auf die Aktualisierung der Anhänge.
Er schlägt einen Aufgabenkatalog für die Fachprüfungen gemäss Anhang 2 Ziffer 3.4 vor.
Er wählt alle fünf Jahre aus der Liste in Anhang 1 Ziffer 2 die Themen aus, die in den Weiterbildungen zu optionalen Themen gemäss Anhang 3 zu vermitteln sind.
Er vergleicht die Kompetenzen und die Kenntnisse einer Inhaberin oder eines Inhabers einer Fachbewilligung Landwirtschaft gemäss der VFB-L7 mit den Anforderungen nach Anhang 1 und legt fest, ob eine Teilprüfung für die Erlangung der Fachbewilligung Gartenbau ausreichend ist.
5 Die OdA Jardin Suisse nimmt innerhalb des Fachprüfungsausschusses folgende Aufgaben und Befugnisse wahr:
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.