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1 Liegt bei mehreren Patientinnen und Patienten eine medizinische Dringlichkeit vor, so ist ein Dünndarm wie folgt zuzuteilen:
2 Liegt bei mehreren Patientinnen und Patienten keine medizinische Dringlichkeit vor, so ist ein Dünndarm wie folgt zuzuteilen:
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.