1 Die Flugplatzleiterin oder der Flugplatzleiter muss den Verlust des Ausweises dem BAZL unverzüglich melden.
2 Das BAZL stellt in diesem Fall einen Ersatzausweis aus.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.