Les coûts d’investissement visés à l’art. 61 sont imputables.
1 Der Investitionsbeitrag wird in mehreren Tranchen ausbezahlt.
2 Das BFE setzt den Zeitpunkt für die Auszahlung der einzelnen Tranchen und die Höhe der pro Tranche auszuzahlenden Beträge einzelfallweise in der Zusicherung nach Artikel 87e fest (Zahlungsplan).
3 Die erste Tranche darf frühestens bei Baubeginn ausbezahlt werden.
4 Die letzte Tranche darf erst nach der definitiven Festsetzung des Investitionsbeitrags ausbezahlt werden. Bis dahin dürfen maximal 80 Prozent des in der Zusicherung nach Artikel 87e festgesetzten Höchstbetrags ausbezahlt werden.
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