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2 JO C 111 du 6.5.2008, p. 1
1 Der Qualifikationsrahmen umfasst acht Niveaustufen mit den drei Anforderungskategorien «Kenntnisse», «Fertigkeiten» und «Kompetenzen». Die Niveaustufen und Anforderungskategorien sind in Anhang 1 definiert. Sie orientieren sich an Anhang 2 der Empfehlung des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 20082 zur Einrichtung des europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen.
2 Jeder Berufsbildungsabschluss wird einer Niveaustufe zugeordnet.
2 ABl. C 111 vom 06.05.2008, S. 1
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