2 Pour le calcul de la note globale, les notes sont pondérées de la manière suivante:
1 Hat eine lernende Person die Vorbildung ausserhalb der geregelten beruflichen Grundbildung nach dieser Verordnung erworben und die Abschlussprüfung nach dieser Verordnung absolviert, so entfällt die Erfahrungsnote. In diesem Fall wird die Teilprüfung in der Regel am Schluss geprüft.
2 Für die Berechnung der Gesamtnote werden die einzelnen Noten wie folgt gewichtet:
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.