1 Die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität für Zahntechnikerin EFZ und Zahntechniker EFZ setzt sich zusammen aus:
- a.
- drei Vertreterinnen oder Vertretern des Verbandes Swiss Dental Laboratories;
- b.
- zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Schweizerischen Zahntechniker-Vereinigung;
- c.
- zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Fachlehrerschaft;
- d.
- je mindestens einer Vertreterin oder einem Vertreter des Bundes und der Kantone.
2 Für die Zusammensetzung gilt überdies:
- a.
- Eine paritätische Vertretung beider Geschlechter ist anzustreben.
- b.
- Die Sprachregionen müssen gebührend vertreten sein.
3 Die Kommission konstituiert sich selbst.
4 Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
- a.
- Sie überprüft diese Verordnung und den Bildungsplan mindestens alle fünf Jahre auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen; dabei berücksichtigt sie allfällige neue organisatorische Aspekte der beruflichen Grundbildung.
- b.
- Beobachtet sie Entwicklungen, die eine Änderung dieser Verordnung erfordern, so ersucht sie die zuständige Organisation der Arbeitswelt, dem SBFI die entsprechende Änderung zu beantragen.
- c.
- Beobachtet sie Entwicklungen, die eine Anpassung des Bildungsplans erfordern, so stellt sie der zuständigen Organisation der Arbeitswelt Antrag auf Anpassung des Bildungsplans.
- d.
- Sie nimmt Stellung zu:
- 1.
- den Instrumenten für die Validierung von Bildungsleistungen,
- 2.
- den Instrumenten zur Sicherstellung und Umsetzung der beruflichen Grundbildung sowie zur Förderung der Qualität, insbesondere zu den Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung.