1 Die Aufsichtsbehörde erstellt einen Überprüfungsbericht.
2 Sie gibt dem Revisionsunternehmen Gelegenheit, zum Entwurf des Überprüfungsberichts Stellung zu nehmen.
3 Sie setzt dazu eine angemessene Frist, in der Regel 30 Tage, an.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.