1 Im Vergütungsbericht sind alle Vergütungen anzugeben, welche die Gesellschaft direkt oder indirekt ausgerichtet hat an:
- 1.
- gegenwärtige Mitglieder des Verwaltungsrats;
- 2.
- gegenwärtige Mitglieder der Geschäftsleitung;
- 3.
- gegenwärtige Mitglieder des Beirats;
- 4.
- frühere Mitglieder des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und des Beirats, sofern sie in einem Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit als Organ der Gesellschaft stehen; ausgenommen sind Leistungen der beruflichen Vorsorge.
2 Als Vergütungen gelten insbesondere:
- 1.
- Honorare, Löhne, Bonifikationen und Gutschriften;
- 2.
- Tantiemen, Beteiligungen am Umsatz und andere Beteiligungen am Geschäftsergebnis;
- 3.
- Dienst- und Sachleistungen;
- 4.
- die Zuteilung von Beteiligungspapieren, Wandel- und Optionsrechten;
- 5.
- Antrittsprämien;
- 6.
- Bürgschaften, Garantieverpflichtungen, Pfandbestellungen und andere Sicherheiten;
- 7.
- der Verzicht auf Forderungen;
- 8.
- Aufwendungen, die Ansprüche auf Vorsorgeleistungen begründen oder erhöhen;
- 9.
- sämtliche Leistungen für zusätzliche Arbeiten;
- 10.
- Entschädigungen im Zusammenhang mit Konkurrenzverboten.
3 Die Angaben zu den Vergütungen umfassen:
- 1.
- den Gesamtbetrag für den Verwaltungsrat und den auf jedes Mitglied entfallenden Betrag unter Nennung des Namens und der Funktion des betreffenden Mitglieds;
- 2.
- den Gesamtbetrag für die Geschäftsleitung und den höchsten auf ein Mitglied entfallenden Betrag unter Nennung des Namens und der Funktion des betreffenden Mitglieds;
- 3.
- den Gesamtbetrag für den Beirat und den auf jedes Mitglied entfallenden Betrag unter Nennung des Namens und der Funktion des betreffenden Mitglieds;
- 4.
- gegebenenfalls die Namen und Funktionen der Mitglieder der Geschäftsleitung, an die Zusatzbeträge bezahlt wurden.