Ist das verpfändete Tier versichert, so teilt das Verschreibungsamt des ordentlichen Standortes der Pfandsache die Errichtung, den Neueintrag, die Änderung und die Löschung der Viehverschreibung unverzüglich dem jeweiligen Versicherer mit.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.