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1 Die Gemeinden sind öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, die für das Wohlergehen ihrer Bewohnerinnen und Bewohner sorgen.
2 Sie verwalten ihre Güter und führen die lokalen öffentlichen Dienste.
3 Sie nehmen ferner die Aufgaben wahr, die ihnen die kantonale und die eidgenössische Gesetzgebung übertragen.
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