Die Gerichte wenden das Bundesrecht und das kantonale Recht an. Sie wenden Gesetzes- oder Verordnungsbestimmungen, die gegen übergeordnetes Recht verstossen, nicht an. Die bundesrechtlichen Regelungen über die Anwendung der Bundesgesetze bleiben vorbehalten.
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Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.