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2 Accepté en votation populaire du 24 sept. 2017, en vigueur depuis le 1er janv. 2018. Garantie de l’Ass. féd. du 17 sept. 2018 (FF 2018 6319 art. 5 3849).
1 Der Kanton Neuenburg ist ein demokratisches, säkulares und soziales Staatswesen, das die Grundrechte gewährleistet.
2 Die Staatsgewalt beruht auf dem Volk. Sie wird von den Stimmberechtigten und von den Behörden in den Formen ausgeübt, die diese Verfassung vorsieht.
3 Der Kanton Neuenburg ist ein Stand der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Er umfasst das Gebiet, das ihm durch die Bundesverfassung gewährleistet ist.
4 Der Kanton ist in Gemeinden gegliedert.3
3 Angenommen in der Volksabstimmung vom 24. Sept. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018. Gewährleistungsbeschluss vom 17. Sept. 2018 (BBl 2018 6287 Art. 5, 3725).
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