Teil 1 – Formen
- 4.1
- Die Zusammenarbeit erfolgt in Form von technischer, wissenschaftlicher, kultureller Unterstützung, Finanz- und Wirtschaftshilfe, Humanitärer Hilfe und Katastrophenhilfe, wobei mehrere Formen gleichzeitig zur Anwendung kommen können.
- 4.2
- Gewährung von Beiträgen (Dienstleistungen oder Fonds) oder Vorzugskrediten.
- 4.3
- Die Zusammenarbeit erfolgt auf bilateraler Ebene oder in Zusammenarbeit mit anderen Gebern oder multilateralen Organisationen.
- 4.4
- Die Unterstützung kann durch nationale, internationale oder multilaterale, private oder staatliche Organisationen und Institutionen kanalisiert werden.
Teil 2 – Technische, wissenschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit
- 4.5
- Die technische, wissenschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit erfolgt in Form von Wissenstransfer durch Ausbildung und Beratung oder in Form von Dienstleistungen oder Gütern, die für die Projektdurchführung notwendig sind.
- 4.6
- Die technische, wissenschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit kann folgende Formen annehmen:
- a)
- Gewährung von Beiträgen;
- b)
- Lieferung von Gütern und Dienstleistungen;
- c)
- Entsendung von Personal oder Anstellung von Lokalpersonal;
- d)
- Gewährung von Stipendien für Studien oder berufliche Ausbildung in Vietnam, in der Schweiz oder in einem Drittland;
- e)
- jede andere Form, welche die Vertragsparteien in gegenseitigem Einvernehmen vereinbaren.
- 4.7
- Projekte im Bereich der technischen, wissenschaftlichen Zusammenarbeit werden hauptsächlich vom
- i)
- Koordinationsbüro der DEZA in Hanoi und
- ii)
- vom seco durchgeführt.
- Die Projekte sind in erster Linie auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet, z.B.
- i)
- Förderung einer offenen Marktwirtschaft;
- ii)
- verbesserter ökologischer Umgang mit natürlichen Ressourcen, und
- iii)
- Unterstützung der Verwaltungsreform und Verbesserung der sozialen Gerechtigkeit.
- 4.8
- Die kulturelle Zusammenarbeit erfolgt durch besondere Abkommen zwischen der Schweizer Botschaft und den zuständigen vietnamesischen Behörden.
- 4.9
- Die Projekte der technischen, wissenschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit erfolgen in erster Linie auf einer nicht rückzahlbaren Grundlage, ausser es handle sich um Projekte im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Aktivitäten.
Teil 3 – Finanzielle und wirtschaftliche Zusammenarbeit
- 4.10
- Die finanzielle und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem seco besteht in der Finanzierung von Gütern und Dienstleistungen schweizerischer Herkunft, die für vorrangige Entwicklungsprojekte bestimmt sind oder in der Form von Kapitalbeiträgen. Zusätzliche Formen werden von Fall zu Fall geprüft und beurteilt.
- 4.11
- Die finanzielle und wirtschaftliche Zusammenarbeit erfolgt je nach Fall in Form von Beiträgen, Darlehen oder in einer Mischform der beiden, in gegenseitigem Einvernehmen beider Vertragsparteien.
- 4.12
- Besondere Aufmerksamkeit sollen Projekte zur Förderung des erst im Wachstum befindlichen Privatsektors der Wirtschaft erhalten.
Teil 4 – Humanitäre Hilfe und Katastrophenhilfe
- 4.13
- Beiträge für die humanitäre Hilfe und die Katastrophenhilfe werden von Fall zu Fall gewährt auf Grund von international anerkannten dringlichen Bedürfnissen der durch Naturkatastrophen oder durch den Menschen verursachte Katastrophen betroffenen Bevölkerung.
Teil 5 – andere Bereiche der Zusammenarbeit
- 4.14
- Weitere Bereiche der Zusammenarbeit, die für beide Vertragsparteien von Interesse sind und die nicht ausdrücklich in diesem Rahmenvertrag erwähnt werden, sollen in einem Anhang zu diesem Rahmenvertrag vereinbart werden oder in einem spezifischen Abkommen, in Form eines Memorandum of Understanding oder in irgend einer anderen Form, die als angemessen betrachtet wird.