2. Les Parties pourront,
2. Die Vertragsparteien können jederzeit vor Ergehen des Spruchs die Verhandlungen des Schiedsgerichts durch gemeinsame Mitteilung an den Vorsitzenden des Schiedsgerichts beenden.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.
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