Dieses Abkommen tritt in Kraft, sobald sich die Vertragsparteien einander die Erfüllung ihrer rechtlichen Vorschriften über den Abschluss und das Inkrafttreten von Staatsverträgen angezeigt haben.
Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens wird das Abkommen zwischen der Schweiz und Kuwait über den regelmässigen Luftverkehr vom 24. Januar 19689 aufgehoben.
9 [AS 1970 1303, 2001 1660 1691]
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