1. Les Parties confirment leurs droits et obligations découlant de l’Accord sur l’OMC et des autres accords négociés sous ses auspices dont elles sont Parties, ainsi que de tout autre accord international dont elles sont Parties.
2. Le
3. Si
1. Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Rechte und Pflichten, die sich aus dem WTO-Abkommen, den anderen im WTO-Rahmen ausgehandelten Abkommen, bei denen sie Vertragspartei sind, oder aus irgendeinem anderen internationalen Übereinkommen, bei dem sie Vertragspartei sind, ergeben.
2. Dieses Abkommen steht der Beibehaltung oder Schaffung von Zollunionen, Freihandelszonen, Grenzverkehrsregelungen und anderen präferenziellen Abkommen nicht entgegen, soweit sie keine Änderung des in diesem Abkommen vorgesehenen Handelsregimes bewirken.
3. Tritt eine Vertragspartei einer Zollunion oder einem Freihandelsabkommen mit einer Nicht-Partei bei, so ist sie auf Ersuchen jeder anderen Vertragspartei bereit, mit der ersuchenden Vertragspartei in Konsultationen zu treten.
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