Les Parties contractantes s’efforceront de ne pas instituer de formalités douanières qui pourraient avoir pour effet d’entraver le développement des transports commerciaux internationaux par route.
Das Recht der Vertragsparteien, im Falle des Schmuggels, einer anderen Widerhandlung oder eines Missbrauches gegen die Inhaber oder Benützer der Ausweise für die vorübergehende Einfuhr die erforderlichen Massnahmen zur Eintreibung der Eingangsabgaben und auch zur Verhängung von Strafen zu treffen, die diese Personen verwirkt haben, wird durch dieses Abkommen nicht berührt. In diesen Fällen gewähren die haftenden Verbände den Zollbehörden ihre Unterstützung.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.