L’admission temporaire est accordée aux emballages lorsqu’ils sont susceptibles d’être identifiés à la réexportation et que:
Die vorübergehende Einfuhr wird für Umschliessungen gewährt, wenn ihre Nämlichkeit bei der Wiederausfuhr festgestellt werden kann und wenn
in beiden Fällen muss die Wiederausfuhr von der Person vorgenommen werden, der die vorübergehende Einfuhr gewährt worden ist.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.