Le Secrétaire Général du Conseil de l’Europe notifiera aux Etats membres du Conseil de l’Europe, à tout Etat ayant adhéré à la présente Convention et à la Communauté Economique Européenne adhérente:
Der Generalsekretär des Europarates unterrichtet die Mitgliedstaaten des Europa-rates, jeden Unterzeichnerstaat und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, sofern sie beigetreten ist, über:
Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.
Geschehen zu Granada am 3. Oktober 1985 in englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermassen verbindlich ist, in einer Urschrift, die im Archiv des Europarats hinterlegt wird. Der Generalsekretär des Europarats übermittelt allen Mitgliedstaaten des Europarats sowie jedem anderen Staat und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, die zum Beitritt zu diesem Übereinkommen eingeladen werden, beglaubigte Abschriften.
(Es folgen die Unterschriften)
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.