En vue de seconder l’action des pouvoirs publics en faveur de la connaissance, la protection, la restauration, l’entretien, la gestion et l’animation du patrimoine architectural, chaque Partie s’engage:
Um die Wirkung behördlicher Massnahmen zur Erfassung, zum Schutz, zur Wiederherstellung, zum Unterhalt sowie zur Verwaltung und Belebung des bangeschichtlichen Erbes zu verstärken, verpflichtet sich jede Vertragspartei:
1. auf den verschiedenen Entscheidungsebenen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Information, Beratung und Zusammenarbeit zwischen dem Staat, den regionalen und lokalen Behörden, kulturellen Institutionen und Vereinigungen und der Öffentlichkeit gewährleistet sind;
2. die Entwicklung des Mäzenatentums und der gemeinnützigen Vereinigungen, die auf diesem Gebiet tätig sind, zu fördern.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.