Le programme mentionné à l’article premier ci-dessus s’échelonne en deux phases, une phase de définition déjà commencée et une phase de conception, de développement et de construction.
Das in Artikel 1 genannte Programm wird in zwei Phasen unterteilt, und zwar in eine Definitionsphase, die schon begonnen worden ist, und eine Entwurfs‑, Entwicklungs‑ und Bauphase.
1. Ziel der Definitionsphase (Unterphasen B1–B3) des Spacelab ist, nach den Erfordernissen der Benutzer die Konfiguration des Spacelab festzulegen und die entsprechenden Untersysteme zu definieren. Anhand der bei Abschluss der Unterphase B2 ermittelten Ergebnisse werden ein technischer Vorschlag und ein Entwicklungsplan sowie eine detaillierte Kostenanalyse und eine Kostenschätzung für die Entwurfs‑, Entwicklungs‑ und Bauphase ausgearbeitet.
2. Die Unterlagen für die in Absatz 1 erwähnte detaillierte Kostenanalyse müssen den Teilnehmern am 1. August 1973 zur Verfügung stehen und werden auch den anderen Mitgliedstaaten der Organisation zugesandt.
3. Die Entscheidung über den Übergang zur Entwurfs‑, Entwicklungs‑ und Bauphase wird gemäss Artikel 5 getroffen.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.