Die im vorhergehenden Artikel vorgesehenen Verbrechen und Vergehen sind:
- 1.
- Mord;
- 2.
- Verwandtenmord;
- 3.
- Kindsmord;
- 4.
- Vergiftung;
- 5.
- Totschlag;
- 6.
- Abtreibung der Leibesfrucht;
- 7.
- Notzucht;
- 8.
- Bigamie;
- 9.
- vollendeter oder versuchter gewaltsamer Angriff auf die Schamhaftigkeit;
- 10.
- vollendeter oder versuchter ungewaltsamer Angriff auf die Schamhaftigkeit an oder mittelst der Person von Kindern beiderlei Geschlechtes unter dem Alter von 14 Jahren;
- 11.
- Verletzung der Sittlichkeit durch gewerbsmässige Erregung, Begünstigung oder Erleichterung der Sittenlosigkeit oder Ausschweifung der Jugend des einen oder andern Geschlechtes unter dem Alter von 21 Jahren behufs der Unzucht anderer;
- 12.
- Entführung von Minderjährigen;
- 13.
- Aussetzung oder Verlassung von Kindern;
- 14.
- Wegnahme, Verheimlichung, Unterdrückung, Vertauschung oder Unterschiebung von Kindern;
- 15.
- absichtliche Körperverletzung, die den Tod oder eine Krankheit oder bleibende Arbeitsunfähigkeit, die Verstümmelung, die Amputation oder die Unbrauchbarkeit eines Gliedes, Erblindung, Verlust eines Organs oder andere bleibende Gebrechen zur Folge hatte;
- 16.
- Komplott zur Ausübung von Gesetzesübertretungen, die in diesem Vertrage vorgesehen sind;
- 17.
- Bedrohung von Personen oder Eigentum, die im Verbrechensgrade strafbar ist;
- 18.
- widerrechtlich begangene Verletzung des Hausrechtes durch Privatpersonen;
- 19.
- Erpressung;
- 20.
- gesetzwidriges Gefangennehmen oder Gefangenhalten von Personen durch Private;
- 21.
- absichtliche Brandstiftung;
- 22.
- Diebstahl und Unterschlagung;
- 23.
- Prellerei und Betrug;
- 24.
- Vertrauensmissbrauch, Gebührenüberforderung6 und Bestechung öffentlicher Beamten;
- 25.
- Unterschlagung durch öffentliche Beamte;
- 26.
- Münzfälschung, inbegriffen das Nachahmen und die Fälschung von Münzen, das Ausgeben und Inverkehrsetzen der falschen oder gefälschten Münzen sowie Betrug in der Auswahl der Versuchsstücke zur Ermittlung des Gehaltes und des Gewichtes der Münzen;
- 27.
- Nachahmung oder Fälschung von Staatspapieren oder Banknoten, von öffentlichen oder privaten Wertpapieren, Ausgabe oder Inverkehrsetzen solcher nachgeahmter oder gefälschter Staatspapiere, Banknoten oder Wertschriften; Fälschung in der Schrift oder in telegrafischen Depeschen und Gebrauch solcher nachgeahmten, gemachten oder gefälschten Depeschen, Staatspapiere, Banknoten und Wertpapiere;
- Nachahmung oder Fälschung von Siegeln, Stempeln, Kontrollstempeln und Marken; Gebrauch von nachgeahmten und gefälschten Siegeln, Stempeln, Kontrollstempeln und Marken und Missbrauch echter Siegel, Stempel, Kontrollstempel und Marken;
- 28.
- Fälschung in öffentlichen oder authentischen Urkunden, oder in Handels‑ oder Privatschriften;
- 29.
- betrügerischer Gebrauch der verschiedenen Fälschungen;
- 30.
- falsches Zeugnis und falsche Expertise;
- 31.
- Meineid;
- 32.
- Bestechung von Zeugen und Experten;
- 33.
- betrügerischer Bankrott und Betrug im Konkurs;
- 34.
- in strafbarer Absicht verübte Zerstörung oder Beschädigung von Eisenbahnen, Telegrafenapparaten oder Telegrafenlinien;
- 35.
- jede Zerstörung oder Beschädigung von beweglichem oder unbeweglichem Eigentum;
- 36.
- Vergiftung von Haustieren oder von Fischen in Teichen, Fischweihern oder Behältern;
- 37.
- Verheimlichung von Gegenständen, die jemand behufs Begünstigung eines in diesem Vertrage vorgesehenen Verbrechens oder Vergehens erhalten hat;
- 387
- Widerrechtlicher Handel mit Betäubungsmitteln.
In den vorstehenden Begriffsbezeichnungen ist der Versuch von allen Handlungen inbegriffen, welche durch die Gesetzgebung beider kontrahierenden Länder als Verbrechen oder Vergehen bestraft werden.
In allen diesen Fällen jedoch, ob es sich um Verbrechen oder um Vergehen handle, kann die Auslieferung nur stattfinden, wenn die gleiche Handlung nach der Gesetzgebung desjenigen Landes, an welches das Begehren gerichtet wird, ebenfalls strafbar ist.