Bei Taten, die Gegenstand eines Strafverfahrens in jedem der beiden Staaten sind, können die betroffenen Justizbehörden, allenfalls begleitet von Polizeiorganen, nach vorheriger Mitteilung an das «Ministero di Grazia e Giustizia Direzione Generale degli Affari Penali Ufficio II» und an das Bundesamt für Justiz in gemeinsamen Ermittlungsgruppen zusammenarbeiten.
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