Über Schwierigkeiten, zu denen die Erfüllung des Spruches Anlass geben kann, entscheidet der Ständige Internationale Gerichtshof7.
In diesem Falle kann jede Partei auf dem Wege eines einfachen Begehrens an den Gerichtshof gelangen.
7 Heute: Der Internationale Gerichtshof (Art. 37 des Status des Internationalen Gerichtshofes – SR 0.193.501).
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