Le Bureau est autorisé à mettre ses locaux et son organisation à la disposition des Puissances contractantes pour le fonctionnement de toute juridiction spéciale d’arbitrage.
La juridiction de la Cour permanente peut être étendue, dans les conditions prescrites par les règlements, aux litiges existant entre des Puissances non contractantes ou entre des Puissances contractantes et des Puissances non contractantes, si les parties sont convenues de recourir à cette juridiction.
Der ständige Verwaltungsrat, der aus den im Haag beglaubigten diplomatischen Vertretern der Vertragsmächte und dem niederländischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten als Vorsitzendem besteht, hat das internationale Büro unter seiner Leitung und Aufsicht.
Der Verwaltungsrat erlässt seine Geschäftsordnung sowie alle sonst notwendigen allgemeinen Anordnungen.
Er entscheidet alle Verwaltungsfragen, die sich etwa in Beziehung auf den Geschäftsgang des Schiedshofes erheben.
Er hat volle Befugnis, die Beamten und Angestellten des Büros zu ernennen, ihres Dienstes vorläufig zu entheben oder zu entlassen.
Er setzt die Gehälter und Löhne fest und beaufsichtigt das Kassenwesen.
Die Anwesenheit von neun Mitgliedern in den ordnungsmässig berufenen Versammlungen genügt zur gültigen Beratung des Verwaltungsrates. Die Beschlussfassung erfolgt nach Stimmenmehrheit.
Der Verwaltungsrat teilt die von ihm genehmigten allgemeinen Anordnungen unverzüglich den Vertragsmächten mit. Er legt ihnen jährlich einen Bericht vor über die Arbeiten des Schiedshofes, über den Gang der Verwaltungsgeschäfte und über die Ausgaben. Der Bericht enthält ferner eine Zusammenstellung des wesentlichen Inhaltes der dem Büro von den Mächten auf Grund des Artikels 43 Absätze 3 und 4 mitgeteilten Urkunden.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.