Toute Partie au Protocole garde le droit de prendre toutes les précautions nécessaires dans l’intérêt de sa propre sécurité.
Die Organisation und alle Personen, die nach diesem Protokoll Vorrechte und Immunitäten geniessen, beachten unbeschadet der anderen darin enthaltenen Bestimmungen die Gesetze und sonstigen Vorschriften der betreffenden Vertragsparteien des Protokolls und arbeiten jederzeit mit den zuständigen Behörden dieser Vertragsparteien zusammen, um die Einhaltung ihrer Gesetze und sonstigen Vorschriften zu gewährleisten.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.