The ombudsman's office shall inform the supervisory authorities as well as the registration body about the financial service providers it has admitted, those refused admission and those excluded.
Die Ombudsstelle informiert die zuständigen Aufsichtsbehörden sowie die Registrierungsstelle über die ihr angeschlossenen Finanzdienstleister und über diejenigen, denen sie den Anschluss verweigert oder die sie ausgeschlossen hat.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.