1 Ein Unternehmen kontrolliert ein anderes Unternehmen, wenn es:
- a.
- direkt oder indirekt über die Mehrheit der Stimmen im obersten Organ verfügt;
- b.
- direkt oder indirekt über das Recht verfügt, die Mehrheit der Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans zu bestellen oder abzuberufen; oder
- c.
- aufgrund der Statuten, der Stiftungsurkunde, eines Vertrags oder vergleichbarer Instrumente einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.
2 Handelt sich beim Unternehmen um eine Personengesellschaft, so gilt sie als kontrolliert, wenn:
- a.
- ein Unternehmen unbeschränkt haftender Gesellschafter der betreffenden Personengesellschaft ist;
- b.
- das kontrollierende Unternehmen als Kommanditär der Personengesellschaft Mittel zur Verfügung stellt, die ein Drittel der Eigenmittel der Personengesellschaft übersteigen; oder
- c.
- das kontrollierende Unternehmen der Personengesellschaft oder den unbeschränkt haftenden Gesellschaftern rückzahlbare Mittel zur Verfügung stellt, die mehr als die Hälfte der Differenz zwischen den Aktiven der Gesellschaft und ihren Schulden gegenüber Dritten ausmachen.