1 DETEC shall issue an ordinance on the implementation of the provisions of this section.
2 It may allow, for scientific purposes, the import and use of forest reproductive material, the suitability and origin of which are not proven.
1 Das UVEK erlässt eine Verordnung über die Ausführung der Bestimmungen dieses Abschnittes.
2 Es kann vorsehen, dass für wissenschaftliche Zwecke forstliches Vermehrungsgut eingeführt und verwendet werden darf, dessen Eignung und Herkunft nicht nachgewiesen sind.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.